Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro der MatchWebPro Europa GmbH

Stand: 1. November 2017

 

§ 1  Geltungsbereich unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) sind die grundlegenden Regeln, unter denen das von der MatchWebPro Europa GmbH (im Folgenden Agentur genannt) bereitgestellte Internetportal, die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro, von registrierten Nutzern (Mitgliedern) angewendet werden kann.

Firmensitz der Agentur:

  • ab dem 01.01.2018 im Sachsenweg 16 in 59073 Hamm,
  • bis zum 31.12.2017 in der Brüderstraße 27 in 59065 Hamm.

Mitglieder sind:

  • Unternehmen im Gesundheitswesen (im Folgenden Entleiher genannt) wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, ähnliche Einrichtungen oder Privathaushalte die Arbeitskräfte entleihen;
  • die MWP Ärzte+Pflege Personal Überlassung GmbH (im folgenden Verleiher genannt),
  • andere Arbeitskräfte verleihende Unternehmen, sofern diese Unternehmen der MatchWebPro-Gruppe angehören (im folgenden Verleiher genannt) und
  • Mitarbeiter (im Folgenden Zeitarbeiter genannt) der vorgenannten Verleiher.

Die in diesem Vertragstext verwendete Bezeichnung „Zeitarbeiter“ umfasst weibliche sowie männliche Beschäftigte und wird ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und den natürlichen und juristischen Personen, die Teledienste der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro nutzen. Diese betreffen die Nutzung der Webseiten www.matchwebpro.com sowie aller damit verbundenen Unterseiten.

Die AGB finden auch Anwendung, wenn die Nutzer die Webseite MatchWebPro oder Bereiche davon von anderen Webseiten aus nutzen, die den Zugang zur Webseite MatchWebPro vollständig oder ausschnittsweise ermöglichen.

Diese AGB gelten für alle bei der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro angemeldeten Mitglieder ab dem 01. November 2017.

Jedes Mitglied kann sein Einverständnis zu diesen AGB jederzeit widerrufen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an die MatchWebPro Europa GmbH, Sachsenweg 16 in 59073 Hamm, oder eine E-Mail an info@matchwebpro.com.

Mit dem Widerruf endet die Mitgliedschaft in der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro.com. Offene Angebote/Gesuche werden bei einer Kündigung automatisch und sofort storniert.

Die Kündigung wird jedoch erst wirksam mit Ablauf, Beendigung und/oder Erfüllung sämtlicher vom Nutzer über die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro geschlossenen Verträge. Die Verpflichtungen, mit anderen Mitgliedern neue Verträge nur über die Agentur oder die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro zu schließen (siehe § 2 Abs. 4), kann nicht gekündigt werden.

Kündigungen, die die Agentur per Fax oder E-Mail erreichen, gelten erst ab vier Stunden nach Eingang als zugestellt. Kündigungen, die die Agentur per Fax oder E-Mail außerhalb der Geschäftszeiten erreichen, gelten erst ab vier Stunden nach Beginn der Geschäftszeiten des nächsten Bürotages der Agentur als zugestellt.

Etwaige Beanstandungen oder Beschwerden sind schriftlich an die MatchWebPro Europa GmbH, Sachsenweg 16 in 59073 Hamm, oder per E-Mail an info@matchwebpro.com geltend zu machen.

§ 2 Vermittlungsbörse

Die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro ist eine Börse, auf der von den Mitgliedern Termine/Zeiträume für Einsätze von Ärzten, Ärztinnen oder Pflegekräften auf der Basis von
Arbeitnehmerüberlassungsverträgen eingestellt und gebucht werden können.
 
Ein Termin oder dessen Beschreibung darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere ANÜG, ArbZG und UVV) oder diese AGB verstoßen.

Die Agentur stellt selbst keine eigenen Angebote in die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro ein und wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieser Börse geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge.

Die Mitglieder verpflichten sich, für jeden mit einem anderen Mitglied über die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro geschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag für den Zeitraum von zwei Jahren (gerechnet ab dem ersten Einsatztag) weitere Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen demselben Entleiher und demselben Zeitarbeiter ausschließlich über die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro.com oder die Agentur zu schließen. Diese Regelung bleibt auch nach einer eventuellen Kündigung dieser AGB durch ein Mitglied wirksam.

Bei dem Verstoß eines Mitgliedes gegen diese Klausel ist die Agentur berechtigt, das Konto des Mitgliedes zu sperren und vom Mitglied Ersatz für einen ihm dadurch entstandenen Schaden zu verlangen. Zusätzlich verpflichtet sich das Mitglied für den Fall eines Verstoßes gegen diese Regelung, der Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR zwanzigtausend zu zahlen.

Schließen Entleiher und Zeitarbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren (gerechnet ab dem ersten Einsatztag) einen Arbeitsvertrag, so steht der Agentur eine Provisionsausfallentschädigung in Höhe von viertausend Euro bei Pflegekräften und fünftausend Euro bei Ärzten (zuzüglich Umsatzsteuer) zu, die vom Entleiher an die Agentur oder den Verleiher zu zahlen ist.

Die Agentur berechnet für ihre Vermittlungsdienstleistung eine Provision. Diese Provision ist in die auf den Webseiten vorgestellten Angebote eingerechnet und wird dem jeweiligen Entleiher berechnet. Die dort genannten Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Allgemeine Grundsätze für die Erstellung von und den Umgang mit Angeboten / Gesuchen

  1. Sowohl Entleiher als auch Verleiher oder deren Zeitarbeitnehmer können ihre Angebote in der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro.com veröffentlichen. Zur begrifflichen Unterscheidung verwenden wir für Angebote von Verleihern den Begriff „Angebot“. Für Angebote von Entleihern verwenden wir den Begriff „Gesuch“.
  2. Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro.com sowie der Dienstleistungen der Agentur die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und diese AGB zu beachten und zu befolgen.
  3. Ein Angebot/Gesuch besteht jeweils aus einem Zeitraum (Tag des Beginns bis Tag der Beendigung), an dem die Dienstleistung (Diagnostik und Therapie oder Behandlung und Pflege von alten und/oder kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen) vom Zeitarbeitnehmer erbracht werden soll, der pro Einsatztag gewünschten Mindesteinsatzstunden und einem Einsatzpreis pro Stunde, welches der Entleiher an den Verleiher, zuzüglich eventueller Zeitzuschläge, zu zahlen hat.
  4. In der Bildschirmdarstellung für Entleiher wird der Einsatzpreis/Std. jeweils um die an die Agentur zu zahlende Vermittlungsprovision erhöht. Die Entleiher sehen also die tatsächlichen Kosten inklusive der Vermittlungsprovision der Agentur und inklusive der anfallenden Umsatzsteuer.
    In der Bildschirmdarstellung für Verleiher, bzw. deren Zeitarbeitnehmer wird der Einsatzpreis/Std. jeweils in der Höhe angezeigt, die der Verleiher exklusive der Umsatzsteuer erhält.
  5. Entleiher legen für ihre Gesuche verbindliche Mindestqualifikationen fest, die vom Verleiher/dessen Zeitarbeitnehmern garantiert und erfüllt werden müssen.
  6. Verleiher/deren Zeitarbeitnehmer können einen maximalen Radius in Kilometern Luftlinie von einem beliebigen, durch eine Postleitzahl gekennzeichneten Ort angeben, in dem das Einsatzgebiet für den Auftrag liegen soll. Gerechnet wird die tatsächliche Entfernung (Luftlinie) von der Postleitzahl des Entleihers zur Postleitzahl des Verleihers. Die zu fahrende Entfernung ist auf jeden Fall größer und kann in Einzelfällen extrem größer sein. Alternativ können Verleiher/deren Zeitarbeitnehmer auch Postleitzahlgebiete und Bundesländer (nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl) ein- oder ausschließen.
  7. Verleiher/deren Zeitarbeitnehmer können Arten von Einrichtungen ein- oder ausschließen. Es wird unterschieden zwischen folgenden Arten von Einrichtungen: Akut-Krankenhäuser,
    Kur- und Rehakliniken, Fachkliniken, (Alten-)Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Privathaushalte. Krankenhäuser können außerdem nach Anzahl der Fachabteilungen (Grund- und Regelversorgung, Regionalversorgung und Maximalversorgung) unterschieden werden.
  8. Entleiher und Verleiher/deren Zeitarbeitnehmer können, wenn sie wollen, potenzielle Vertragspartner, die sie generell nicht akzeptieren, von vornherein ausschließen. Sie müssen (und können) dann selbst einen entsprechenden Eintrag in ihrem Benutzerkonto einrichten.
  9. Auf den Einsatzpreis/Std. können von den Mitgliedern in deren Angeboten/Gesuchen für die folgenden Zeiten Zuschläge (in Prozent) erhoben/gewährt werden: jeweils samstags, sonntags und feiertags (00:00 bis 24:00 Uhr) sowie nachts (20:00 - 06:00 Uhr). Die Zuschläge werden kumulativ berechnet.
  10. Die Abrechnung von Bereitschaftsdiensten erfolgt so, dass der Einsatzpreis/Std. und die Zeitzuschläge auf die beim Entleiher zur Zeit des Einsatzes gültige Bereitschaftsdienststufe heruntergebrochen werden. Auch die Provision der Agentur wird auf die Bereitschaftsdienststufe heruntergebrochen.
    Rufbereitschaftsdienste werden in der Zeit der Nichtinanspruchnahme mit 12,5 %, in der Zeit der Inanspruchnahme mit 125 % des jeweils gültigen Einsatzpreises/Std. und der jeweils gültigen Zeitzuschläge berechnet. Ist der erste Einsatz kürzer als drei Stunden, so wird er so abgerechnet, als hätte er drei Stunden gedauert. Telefonische Anfragen bei einem Rufdienst habenden Arzt werden pauschal mit fünfzehn Minuten berechnet. Mitglieder können im Vertrag hierzu abweichende Sätze vereinbaren.
    Sollten beim Entleiher für die Zeitarbeitnehmer günstigere Bereitschaftsdienstregelungen gelten, als im vorstehenden Absatz geregelt, so sind diese günstigeren Bedingungen anzuwenden, bzw. abzurechnen.
  11. Anbieter können ihr Angebot/Gesuch mit der Option „teilweise buchbar“ und einer Mindestanzahl von zu buchenden Tagen versehen. In diesem Fall können Mitglieder jede beliebige Anzahl an Tagen aus diesem Angebot/Gesuch buchen, solange die Mindestanzahl eingehalten wird und die Tage lückenlos zusammenhängen. Anbieter können festlegen, dass bei einer teilweisen Buchung der erste oder der letzte Tag ihres Angebotes/Gesuches enthalten sein muss.
  12. Anbieter können ihr Angebot/Gesuch für bestimmte, von ihnen ausgewählte Vertragspartner reservieren.
  13. Entleiher können ihr Gesuch wahlweise mit dem Vermerk „verbindlich, kann direkt gebucht werden“ oder alternativ mit dem Vermerk „unverbindlich, erwarte Angebote der jeweiligen Gegenseite“ kennzeichnen. Antwortangebote auf „unverbindliche“ Gesuche sind in jedem Fall verbindlich und können von der „Gegenseite“ innerhalb einer vom Anbieter vorgegebenen Frist verbindlich gebucht werden.
    Verleiher stellen ihre Angebote generell als „verbindlich“ ein.
  14. Bucht ein Mitglied ein als „verbindlich“ gekennzeichnetes Angebot/Gesuch direkt oder stellt ein Mitglied ein „unverbindliches“ Angebot/Gesuch ein, erhält darauf ein verbindliches Antwortangebot bucht und dieses dann, so verpflichten sich die daran beteiligten Mitglieder damit, für den angebotenen Einsatz, einen rechtsgültigen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu schließen.
    Arbeitnehmerüberlassungsverträge müssen, nach dem ANÜG, per eigenhändiger Unterschrift und vor Einsatzbeginn des Zeitarbeitnehmers geschlossen werden. Ersatzweise können die Mitglieder einzelne Gesellschafter, Geschäftsführer oder Prokuristen der MatchWebPro Europa GmbH per Fax bevollmächtigen, Arbeitnehmerüberlassungsverträge in ihrem Auftrag zu unterzeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich, diese Lösung nur in Fällen zu nutzen, in denen die Zeit von der Buchung in der MatchWebPro.com-Börse bis zum geplanten Einsatzbeginn für den Postversand nicht ausreicht.
    Nach einer - wie oben beschriebenen - Buchung haften die Mitglieder, sowohl gegenseitig als auch der Agentur gegenüber, für Schäden, die einem Mitglied oder der Agentur dadurch entstehen, dass sie ihrer mit der Buchung eingegangenen Verpflichtung zum Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages nicht oder verspätet nachkommen.
  15. Mitglieder, die ihre Angebote/Gesuche nicht selbst in die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro einstellen können oder wollen oder die Buchungen von Angeboten/Gesuchen dort nicht selbst vornehmen können oder wollen, können die Agentur telefonisch beauftragen, für sie entsprechend und nach ihrem Willen zu handeln. Ein Mitglied, das einen telefonischen Auftrag erteilt, erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Telefonat aufgezeichnet wird und als Beweismittel für diesen Telefonauftrag genutzt werden kann.
  16. Mitglieder können ihre Angebote/Gesuche jederzeit selbst wieder stornieren, jedoch nur solange diese nicht von einem anderen Mitglied gebucht worden sind. Für eine rechtsverbindliche, sofortige Stornierung muss das Mitglied sein Angebot/Gesuch in der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro.com stornieren. Stornoaufträge an die Agentur per Fax oder E-Mail haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Die Agentur wird solche Aufträge zwar erfüllen, jedoch nur während ihrer regulären Geschäftszeiten und innerhalb zumutbarer Bearbeitungszeiten. Das Risiko für die sich daraus ergebenden zeitlichen Verzögerungen trägt in jedem Fall das Mitglied.
  17. Sobald ein Mitglied das verbindliche (Antwort-) Angebot/Gesuch eines anderen Mitglieds angenommen hat, erhalten beide Seiten und der Zeitarbeitnehmer umgehend die Kontaktdaten des Vertragspartners per E-Mail. Zeitarbeitnehmer erhalten zusätzlich eine SMS mit dem Hinweis auf die Buchung sowie Namen und Telefonnummer des Entleihers.
  18. Ein Mitglied, das einen geschlossenen Vertrag oder eine nach §3 Abs. 14 eingegangene Verpflichtung zum Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (auch aus wichtigen Gründen wie Krankheit etc.) vorzeitig und gegen den Willen des Vertragspartners storniert, kann von der Agentur in der Börse gesperrt werden und kann durch diese Sperrung weder gebucht werden noch Buchungen vornehmen. Zum Zeitpunkt der Sperrung bereits geschlossene Verträge bleiben gültig.
    Das Mitglied kann in diesem Fall verlangen, dass sein Konto gegen Zahlung einer Spende an eine gemeinnützige Organisation, die über die Agentur zu erfolgen hat, wieder freigeschaltet wird. Über die Höhe der Spende einigen sich Agentur und Mitglied einvernehmlich. Die Agentur leitet die Spende an die vom Mitglied ausgewählte gemeinnützige Organisation weiter. Politische Parteien sind dabei ausgeschlossen. Gibt das Mitglied keinen gemeinnützigen Empfänger an, so wird seine Spende an die Organisation Ärzte ohne Grenzen weitergeleitet.
    Einvernehmliche Einigungen zwischen Entleiher und Verleiher über eine vorzeitige Vertragsbeendigung führen zu keiner Sperrung.
  19. Es ist den Mitgliedern untersagt, die durch die Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro erhaltenen Adressen, Kontaktdaten oder E-Mail-Adressen für andere Zwecke als die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung für andere Firmen oder Produkte zu betreiben oder unerwünschte Werbung zuzusenden (Spam).
    Auch die Weitergabe von Adressen an andere Mitglieder ist untersagt. Die Mitglieder haften hier untereinander und gegenüber der Agentur für entstandene Schäden, insbesondere für entgangene Provisionen.
    Einrichtungsträger, die mehrere Einrichtungen verwalten, sind nicht berechtigt, die Kontaktdaten von Verleihern und/oder Leiharbeitnehmern innerhalb ihrer Organisation unter den angeschlossenen Einrichtungen zu dem Zweck auszutauschen, damit eine Vermittlung des Verleihers durch die Agentur zu umgehen.
  20. Die Mitglieder erlauben der Agentur, ihre sämtlichen personenbezogenen Daten, Dokumentkopien und Informationen an andere Mitglieder weiterzugeben, wenn diese Informationen für das Zustandekommen und die Erfüllung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen notwendig sind.
    Die Mitglieder beauftragen die Agentur damit andere Mitglieder und potentielle Interessenten über ihre Angebote/Gesuche zu informieren, sofern diese ein Interesse an der Buchung dieser Angebote/Gesuche haben. Die Agentur ist berechtigt, dazu die Kontaktdaten der Mitglieder zu benutzen, darf diese Kontaktdaten jedoch nicht weitergeben sondern lediglich selbst nutzen.
    Die Information über Angebote/Gesuche zwischen Mitgliedern durch die Agentur erfolgt für die Mitglieder kostenlos.

§ 4 Anmeldung

  1. Die Teilnahme an der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro ist nur möglich, wenn sich der Nutzer als Mitglied anmeldet. Anmeldung und Mitgliedschaft sind für die Mitglieder kostenlos. Sie erfolgt in der Form, dass der Nutzer die Eröffnung eines Mitgliedskontos unter gleichzeitiger Anerkennung unserer AGB beantragt. Mit der Bestätigung durch die Agentur kommt zwischen dem Anmelder und der Agentur ein Vertrag über die Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro zustande.
  2. Bei der Anmeldung werden grundlegende Daten abgefragt, wie Name, Vorname, Firmenname, vertretungsberechtigte Person, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. Diese Angaben sind vom Anmelder wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten in den Stammdaten seines Benutzerkontos zu aktualisieren. Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass er seine geänderten Daten nicht oder verspätet aktualisiert. Dies gilt insbesondere für Änderungen von E-Mail-Adressen und Mobilrufnummern. Mitglieder haften für Schäden, die anderen Mitgliedern und/oder der Agentur durch verspätete oder unterlassene Änderungen ihrer Stammdaten entstehen.
  3. Um vermittelt werden zu können, müssen Fachkräfte (Ärzte und Pflegepersonal) Arbeitnehmer eines staatlich lizensierten Zeitarbeitsunternehmen sein. Entweder der MWP Ärzte+Pflege Personal Überlassung GmbH oder einem anderen zur MatchWebPro-Gruppe gehörenden Zeitarbeitsunternehmen.
    Die Steuerberatungskanzlei Westermann und Partner aus Münster vertritt die Agentur in sämtlichen Steuerangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt.
    Die beiden vorgenannten Firmen benötigen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben auch personenbezogene Daten des Mitgliedes, wenn dieses als Fachkraft registriert ist. Das Mitglied erklärt seine Erlaubnis zur zweckgebundenen Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die vorgenannten Firmen.
    Die Agentur kann ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten gegenüber den Mitgliedern nur mit Hilfe der in Abs. 3 genannten Firmen erfüllen. Das Mitglied kann deshalb sein gesetzlich verbrieftes Recht, die vorgenannte Erklärung jederzeit zu widerrufen, nur durch eine Kündigung des mit dem vorgenannten Zeitarbeitsunternehmen geschlossenen Arbeitsvertrags ausüben.Es ist dem Mitglied untersagt, sein Mitgliedskonto zu missbrauchen. Das Mitgliedskonto ist nicht auf Dritte übertragbar.
  4. Der Anmelder wählt bei seiner Anmeldung einen Mitgliedsnamen und das dazugehörige Passwort. Eine Änderung des Passwortes kann unmittelbar nach dem ersten Login und danach jederzeit vorgenommen werden. Der gewählte Mitgliedsname darf weder gegen Namens- oder Markenrechte verstoßen noch gegen die guten Sitten. Eventuelle diesbezügliche Verstöße gehen zu Lasten des Mitglieds.
    Das gewählte Passwort ist geheim zu halten. Die Agentur verpflichtet sich, die Passwörter verschlüsselt zu speichern und weder Mitarbeitern der Agentur noch Dritten bekannt zu machen.
  5. Es ist dem Mitglied untersagt, sein Mitgliedskonto zu missbrauchen. Das Mitgliedskonto ist nicht auf Dritte übertragbar.
    Zur Freischaltung eines Mitgliedskontos sind Voraussetzungen zwingend zu erfüllen. Verleiher müssen für Fachkräfte, die sie über MatchWebPro vermitteln wollen, der Agentur folgende Dokumente zur Verfügung stellen:

    Für Pflegekräfte
    -   aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (max. 1/2 Jahr alt) im Original
    -   Berufserlaubnis (und ggf. Fachweiterbildung) im Original
    -   schriftliche Erklärung über die Anerkennung dieser AGB

    Für Ärztinnen/Ärzte
    -   aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (max. 1/2  Jahr alt) im Original
    -   Approbation (wenn vorhanden, auch Facharztanerkennung) im Original
    -   schriftliche Erklärung über die Anerkennung dieser AGB

    Verleihern sind darüber hinaus verpflichtet, die Lebensläufe der von ihnen vermittelten Fachkräfte in MatchWebPro zu hinterlegen. Diese müssen zudem regelmäßig aktualisiert
    werden.
    Entleiher müssen der Agentur eine schriftliche Erklärung über die Anerkennung dieser AGB vorlegen.
  6. Der Mitarbeiter eines Entleihers, der für seine Einrichtung die Anmeldung vornimmt (Hauptbenutzer), kann dannnach erfolgter Freischaltung selbst weitere Vertreter mit unterschiedlichen Rechten in der Börse anmelden.

    Folgende Rechte können vom Hauptbenutzer vergeben werden:
    -   Einstellen von Gesuchen und Buchen von Angeboten
    -   Regelmäßiger Bezug ausgewählter Angebote
    -   Abgabe von Bewertungen über eingesetzte Fachkräfte
    -   Einsicht in die interne einrichtungsweite Nachrichtenverwaltung
  7. Ein Einrichtungsmitarbeiter, der weitere Nutzer für seine Einrichtung anlegt, trägt die Verantwortung dafür, dass diese seine Mitarbeiter über diese hier vorliegenden AGB informiert sind. Er darf die Anmeldung für einen weiteren Nutzer nur dann vornehmen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass der von ihm angemeldete Nutzer diese hier vorliegenden AGB kennt und akzeptiert.
  8. Da die Agentur regelmäßig Hunderte E-Mails an ihre Mitglieder versendet, ist es leider nicht vermeidbar, dass diverse E-Mail-Provider die Agentur als Spam-Versender klassifizieren. Die Mitglieder sind deshalb verpflichtet, ihre EDV-Systeme, insbesondere die Spam-Filter ihrer E-Mail-Programme, so zu konfigurieren, dass die von der Agentur unter den Absendern mailing@matchwebpro.com und info@matchwebpro.com versandten E-Mails den E-Mail-Briefkasten des Mitgliedes erreichen. Die Agentur haftet in keinem Fall für Vertragsverletzungen, Informationsmängel oder ähnliche Folgen, die sich daraus ergeben, dass die von der Agentur unter den beiden vorgenannten E-Mail-Adressen versandten E-Mails beim Mitglied als Spam behandelt werden.

§ 5 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrages

Die Agentur stellt ihren Mitgliedern die in § 2 dieser AGB beschriebene Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro zur Verfügung. Die Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von der Agentur an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z. B. die Prüfung der Anmeldedaten usw.

Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro und ihren Funktionen besteht nur im Rahmen des jeweils aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen können sich durch technische Störungen ergeben, wie z. B. Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- oder Softwarefehler etc. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen kurzfristig einzuschränken, um technische Arbeiten auszuführen, insbesondere wegen der Sicherheit und Integrität unseres Servers. Eventuelle derartige Einschränkungen führen in keinem Fall zu einem Anspruch auf Schadensersatzverpflichtung durch die Agentur.

Die Agentur ist berechtigt erforderliche Wartungsarbeiten am System der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro durchzuführen. Während dieser Wartungsarbeiten kann es möglich sein, dass bestimmte Funktionen des Systems vorübergehend nicht abrufbar sind.

Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Abgabe von Angeboten und das Buchen verhindert oder behindert, werden entsprechende Informationen über E-Mail und SMS veröffentlicht.

Bei eventuellen Systemausfällen übernimmt die Agentur keine Haftung, es sei denn, sie hat diese Systemausfälle grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

§ 6 Sperrung, Widerruf und Kündigung

Die Agentur ist berechtigt, ein Mitglied bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, dass das Mitglied bei Nutzung gegen diese AGB oder geltende gesetzliche Vorschriften verstößt oder aus sonstigem wichtigen Grund, zu sperren. Eine Sperrung ist insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Fällen zulässig, wenn das Mitglied

  • bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat,
  • im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro die Rechte Dritter verletzt
  • Leistungen der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro missbraucht,
  • seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt,
  • gegen diese AGB verstößt,
  • gegen die Konkurrenzschutzklausel verstößt,
  • an einer den Beruf beeinträchtigenden Erkrankung leidet,
  • eine Straftat begangen hat,
  • ein Konkurrenzunternehmen betreibt oder
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Die Agentur berücksichtigt bei der Entscheidung über eine Sperrung die Interessen des Mitglieds soweit als möglich.

Nach durchgeführter Sperrung ist dieses Mitglied nicht mehr berechtigt, die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro zu benutzen und darf sich nicht erneut registrieren. Ein Anspruch auf die Wiederherstellung des Mitgliedskontos besteht nicht.

§ 7  Abrechnung / Rechnungsstellung / Provision

Der Verleiher wird seine Rechnung über die von seinem Leiharbeitnehmer erbrachte Dienstleistung wöchentlich, jeweils rückwirkend für die vorherige Woche, ausschließlich über die Agentur dem Entleiher zuleiten.

Die Agentur wird die Rechnung zusammen mit ihrer eigenen Rechnung dem Entleiher vorlegen.

Der Entleiher verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag des Verleihers direkt auf dessen Konto zu überweisen und die Provisionszahlung für die Agentur auf das Konto der Agentur.

Der Entleiher verpflichtet sich, die Rechnung des Verleihers und die Rechnung der MatchWebPro Europa GmbH bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug auszugleichen.

Der Entleiher verpflichtet sich außerdem, dem Leiharbeitnehmer einen Zugang zum Internet sowie ein Faxgerät für die Übermittlung von dessen Einsatzzeiten an die Agentur zu ermöglichen. Der Entleiher verpflichtet sich außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die Einsatzzeitnachweise, die der Leiharbeitnehmer ihm oder seinen Handlungsbevollmächtigten vorlegt binnen zwei Tagen geprüft, gestempelt, unterzeichnet und an die Agentur gemailt oder gefaxt werden.

Art und Weise der Abrechnung

Der Verleiher, aus einem über die Agentur abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, beauftragt die Agentur, in seinem Namen die Abrechnungen gegenüber dem Entleiher zu diesem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu erstellen. Hierzu verpflichtet er sich, der Agentur wöchentlich seine für die Vorwoche in Rechnung zu stellenden Stunden über den entsprechenden Menüpunkt in seinem Benutzerkonto mitzuteilen. Der Verleiher verpflichtet sich, selbst keine Rechnung zu erstellen. Ersatzweise kann der Verleiher die Einsatzzeiten seiner Leiharbeitnehmer schriftlich, per Brief, E-Mail oder Fax übermitteln. In diesem Fall ist die MatchWebPro Europa GmbH berechtigt, dem Verleiher eine Gebühr für die Erstellung dessen Rechnung zu berechnen. Die Höhe der Gebühr für die Erstellung von Rechnungen wird auf der Internetseite MatchWebPro angezeigt.

Die Agentur erstellt aus den Daten des Verleihers in dessen Namen und Auftrag die Rechnung an den Entleiher und leitet diese zusammen mit der eigenen Provisionsrechnung unverzüglich dem Entleiher zu. Bei Eingang der Abrechnungsdaten bis jeweils Dienstag 20:00 Uhr verpflichtet sich die Agentur zur unverzüglichen Bearbeitung (in der Reihenfolge der Eingänge der Abrechnungsdaten) und zu einem Rechnungsausgang bis spätestens zum folgenden Mittwoch 24:00 Uhr. Einsatzzeitenabrechnungen, die nach Dienstag 20:00 Uhr bei der Agentur eingehen, werden so schnell wie möglich bearbeitet, spätestens bis zum Mittwoch der folgenden Woche. Der Verleiher und die Fachkraft erhalten jeweils per E-Mail oder mit gleicher Post eine Übersicht der für ihn fakturierten Einsatzstunden.

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Einsatzzeiten, die der Verleiher in seinen Abrechnungen nennt.

§ 8 Bewertungssystem

Die Agentur hat für die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro ein öffentliches Bewertungssystem eingerichtet, bei dem sich Entleiher und Leiharbeitnehmer nach dem Ablauf eines Vertrags gegenseitig bewerten.

Die Bewertung erfolgt einheitlich standardisiert über die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro anhand von dort vorgegebenen Kriterien und nach dem Schulnotensystem.

Entleiher bewerten bei Leiharbeitnehmern folgende Kriterien: fachliche Kompetenz, Belastbarkeit/Leistungsfähigkeit, Einarbeitung, soziale und kommunikative Kompetenz, Zuverlässigkeit/Vertragstreue. Leiharbeitnehmer bewerten bei Entleihern folgende Kriterien: Qualität der übertragenen Aufgaben, Arbeitsbelastung, Arbeitsklima, Unterkunft/ Verpflegung, Vertragstreue.

Das Mitglied ist verpflichtet die Bewertung vorzunehmen und in den von ihm abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Die Bewertungen werden von der Agentur nicht geprüft und können ggf. unzutreffend oder irreführend sein. Die Agentur haftet in keinem Fall für die Folgen von fehlerhaften Beurteilungen. Die Bewertungen werden jeweils als Durchschnittswert der letzten drei Beurteilungen an die jeweiligen Angebote/Gesuche angehängt.

 § 9 Systemintegrität und Störung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro

Es ist dem Mitglied untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Skripts in Verbindung mit der Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro zu verwenden, die ggf. das Funktionieren der Webseite beeinträchtigen oder stören könnten. Unzumutbare oder übermäßige Belastungen der Infrastruktur der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro sind untersagt. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, die von der Agentur erstellten und bzw. entwickelten Inhalte zu blockieren, zu überschreiben, zu modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Webseite einzugreifen.

Die auf der Webseite der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro abgelegten Inhalte dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden, auch nicht durch Robot/Crawler Suchmaschinentechnologien oder sonstige automatische Mechanismen.

Das Layout der Webseiten der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur vervielfältigt und/oder auf anderen Webseiten genutzt werden.

§ 10 Haftungsbeschränkung, Haftungsfreistellung

Die Agentur haftet gegenüber Mitgliedern nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern das Mitglied Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit der Agentur keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet werden kann, ist deren Haftung auf Schadenersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Das Mitglied stellt der Agentur von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber der Agentur geltend machen. Sei es wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro eingestellten Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro.

Das Mitglied übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung/ Rechtsverfolgung der Agentur einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Mitglied nicht zu vertreten ist. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für das Fehlverhalten von Mitgliedern.

 § 11 Schriftform

Alle Erklärungen, die den mit der Agentur abzuschließenden Nutzungsvertrag betreffen, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen.

Die E-Mail-Adresse lautet info@matchwebpro.com. Die postalische Anschrift ist MatchWebPro Europa GmbH, Sachsenweg 16 in 59073 Hamm.

Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Mitglieds von diesem angegeben wurden.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Soweit das Mitglied Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegen der Nutzungsvertrag und die AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften.

Gerichtsstand ist generell Hamm/Westfalen. Die Agentur ist jedoch berechtigt, das Mitglied auch an seinem Firmensitz oder Wohnort zu verklagen. Das Vorstehende gilt auch, wenn unser Mitglied juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

 § 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Mitglied oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Die Agentur behält sich das Recht vor, innerhalb ihrer Grundsätze die Ordnung in der Job- und Fachkraftbörse MatchWebPro zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Agentur zumutbar ist.

 

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