Aktuelle Mitteilung

Einkommensrechner

Am 04.12.14 von Thomas Schäper

Über Job1A

Die Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkassen haben in einer gemeinsamen Besprechung im Mai 2012 festgestellt, dass in stationären Einrichtungen eingesetzte Pflegekräfte in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und damit keine Freiberufler sein können. Um diesem Problem zu begegnen, wurde von uns Job1A (früher: Hybrid-System) entwickelt, welches eine größtmögliche Annäherung an das gewohnte Freiberuflersystem bietet und gleichzeitig den Einrichtungen Rechtssicherheit bietet.

Sie als Fachkraft werden hierbei Mitarbeiter eines von uns gegründeten Leiharbeitsunternehmens namens MWP Ärzte+Pflege Personal Überlassung GmbH. Gleichzeitig werden Sie auch als stiller Gesellschafter Mitinhaber dieses Unternehmens und können hierdurch, vertraglich garantiert, Einfluss auf Ihre Arbeitsbedingungen (Konditionen / Zeiten) nehmen. Außerdem erhalten Sie 100% des Ihnen erwirtschafteten Gewinns.

Was verdiene ich? Unser Einkommensrechner.

Eine für Sie als Fachkraft wichtige Frage, die aber nicht einfach zu beantworten ist. Hierbei müssen nämlich eine Vielzahl von möglichen Faktoren berücksichtigt werden. Aus diesem Grund haben wir ein Programm entwickelt, welches Ihnen online diese Frage beantwortet:

› Zum Einkommensrechner ‹

Hier finden Sie einen Einkommensrechner, der Ihnen nach Eingabe Ihrer relevanten Daten mitteilt, mit welchem Verdienst Sie sicher rechnen können. Beachten Sie, dass Zeitzuschläge für Nacht-, Feiertags- und Wochenende ebenso unberücksichtigt bleiben, wie Bereitschaftsdienststunden - diese erhöhen Ihren Verdienst, falls sie anfallen.

Was sagt mir das Ergebnis?

Das Resultat zeigt die Verteilung des von Ihnen erwirtschafteten Umsatzes und auf welche Weise Ihnen dieser wieder zufließt bzw. für Sie ausgegeben wird. Es wird jeder Euro Ihres Umsatzes wieder für Sie verwendet - mit der monatlichen Verwaltungspauschale, die vom Leiharbeitsunternehmen zur Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit (z.B. Erstellung der Lohnabrechnungen, Steuerberatungskosten, IT-Ausstattung etc.) beansprucht wird, als einziger Ausnahme.

Für ehemalige Freiberufler vielleicht ungewohnt, aber Sie erhalten bei Job1A von uns eine Lohn- und Gehaltsabrechnung, welche auf Basis Ihrer geleisteten Stunden erstellt wird. Im Rahmen dieser Abrechnung sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, Sozialbeiträge für sie abzuführen - ebenso wie Lohnsteuern an den Staat.

Wenn Sie Freiberuflichkeit und Job1A vergleichen, dann vergleichen Sie korrekt: Sozialversichert sind Sie in beiden Systemen und auch Steuern müssen Sie in beiden System zahlen - nur werden diese jetzt sofort von Ihrer Lohnabrechnung abgezogen.

Ihr persönlicher Gewinn

Aufträge! Sie bekommen wieder die Aufträge, die Sie als Freiberufler nicht mehr bekommen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind uns bewusst, dass Job1A neu und anders ist und Sie wahrscheinlich viele Fragen haben - sowohl zum System als auch zum Modus der Abrechnung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Weitere Mitteilungen finden Sie im Nachrichten-Archiv.
© 2003-2024 MatchWebPro Europa GmbH| Impressum | AGB | Datenschutzerklärung | Fernwartung | Hinweisgeber | Cookie-Management